Rodung und Fällung
Arten der Rodung
Baumabtragung
An engen Standorten kann man nicht wie unten gezeigt den Baum als Ganzes oder teilweise fällen, dort muß man sowohl die Äste stückweise abtragen und wenn nötig abseilen, als auch die Stammstücke Stück für Stück abtragen und abseilen. Diese Form der Baumentfernung ist die teuerste Variante, und speziell bei älteren Bäumen mit großen Stammumfang, ist ein erhebliches Wissen nötig, um diese Aufgabe zu bewerkstelligen.
Beste Ausbildung und Geräte garantieren eine sichere Arbeit.
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Fällung
Von Fällung sprechen wir, wenn man den ganzen Baum auf einmal umschneiden kann. Dies ist in der Stadt der seltenste Fall, da meistens zu wenig Platz für diese Rodungsart vorhanden ist.
Mischrodung
In der Praxis haben wir eine Kombination aus dem Abtragen der Äste, und dem Fällen des Stammes. So erreicht man ein sicheres Ergebnis zu wirtschaftlichen Preisen.
Wiener Baumschutzgesetz
Das Wiener Baumschutzgesetz kommt bei allen Bäumen, deren Umfang größer als 40 cm ist (gemessen in 1m Höhe) zum einsatz. ausgenommen sind Bäume, die in Kleingartenvereinen stocken und auch Obstbäume.
Um einen Baum in Wien entfernen zu dürfen, muss man einen Rodungsantrag an das magistratische Bezirksamt stellen, in dem die Baumart und der Stammumfang in 1 m Höhe gemessen eingetragen wird, und der Standort in Form von einer Skizze eingezeichnet wird.
Nach dem Einreichen wird ca. 3 Wochen später sich jemand vom Baumschutzreferat MA 42 bei Ihnen melden, und die Situation begutachten. Danach wird Ihnen vorgeschrieben, wieviel Ersatzbäume,si esetzen müssen, welcher Baumart gewählt werden soll, und wo in Ihrem Garten diese zu pflanzen sind.
Ist der Bescheid rechtskräftig, ( 2 Wochen nach dem Erhalt des Bescheides) dürfen wir Ihren Baum entfernen.
An dieser Stelle rate ich sehr dazu keine Rodungen ohne Genehmigungen durchzuführen, die Strafen sowohl für den Gärtner ls auch für den Besitzer sind sehr hoch








