Fragen zu Baumpflege & Baumschnitt

Wie werden die Bäume geschnitten?

Unsere Baumpfleger arbeiten voranging in Seilklettertechnik. Arbeitsbühnen oder Autokran werden u.a. bei Großprojekten oder situationsbedingt – dort wo das Klettern zu gefährlich oder ineffizient ist – eingesetzt. 

Wieviel kostet ein Baumschnitt?

Grösse, Standort und Wuchsform des Baumes /der Bäume, sowie die gewünschten bzw. erforderlichen Maßnahmen bestimmen den Aufwand und somit den Preis für den Schnitt.

Wir bieten eine kostenlose und unverbindliche Besichtigung und Beratung  vor Ort inkl. Angebotserstellung an.

Sind die Anbotspreise verbindliche Preisangaben?

Wir haben drei wichtige Grundsätze:

  1. Erfolgt die Ausführung von Baumpflegearbeiten im Umfang, welcher im Angebot beschrieben ist, wird auch exakt der Anbotspreis verrechnet.
  2. Es werden keine Kosten verrechnet, welche nicht zuvor vereinbart oder abgesprochen wurden. Sollte aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände wie z.B. tiefen Einmorschungen im Kronenbereich oder ähnliche Baumdefekte die vom Boden aus nicht erkennbar waren, mit höheren Kosten zu rechnen sein, so wird dies mit dem Auftraggeber/in unmittelbar bei der Durchführung geklärt. 
  3. Preisofferte sind gratis und unverbindlich.

Wie bekomme ich ein Angebot? Wann kann mit den Arbeiten begonnen werden?

Wir melden uns verlässlich innerhalb von 24 h auf Ihre Kontaktanfrage um eine kostenlose und unverbindliche Besichtigung vor Ort zu vereinbaren. Aufbauend auf das Beratungsgespräch bereiten wir Ihr persönliches und individuell zugeschnittenes Angebot vor. Sie haben genügend Zeit unser Angebot in Ruhe zu lesen. Bei Fragen stehen wir zur Verfügung und passen das Angebot ggfs. an Ihre Wünsche an. Eine gemeinsame Terminvereinbarung erfolgt nach Beauftragung des Angebots. Je nach Bedarf bzgl. Schnittzeitpunkt können wir normalerweise die Durchführung innerhalb von 2-4 Wochen einplanen.

Welche Ausbildung haben die Arbeiter?

Alle Baumpfleger haben eine einschlägige erfolgreich absolvierte Ausbildung zum Baumpfleger und können ein European Tree Worker Zertifikat o.ä. vorweisen. Bodenpersonal ist ebenfalls einschlägig geschultes Personal, das mit den Sicherheitsanforderungen der Arbeitsabläufe in Seilklettertechnik und seilgestütztes Arbeiten vertraut sind. 

Wie werden die Bäume kontrolliert?

Wir bieten eine visuelle Bodenkontrolle bei Besichtigung an. Ziel ist die Baumvitalität bestmöglich einzuschätzen und ggfs. Pflegemaßnahmen zu empfehlen. 

Was ist ein Baumgutachten? Wer erstellt es?

Ein gerichtlich beeideten Sachverständiger prüft den Baum bzw. die Bäume u.a. mittels technischer Hilfsmittel (z.B. Resistograph) um rechtlich verbindliche Aussagen zum Gesundheitszustand des Baumes tätigen zu können. 

Wir erstellen KEINE Baumgutachten. Im Zweifelsfall behalten wir uns vor – basierend auf die visuelle Baumkontrolle vor Ort – auf einen Baumgutachter zu verweisen. 

Allgemeine Fragen zu Baumschnitt, Baumgesundheit, Rechten und Normen, etc.

Wer haftet für durch Bäume verursachte Schäden?

Der Grundstücksbesitzer auf dessen Grund der Baum stockt ist verantwortlich.

In Wien gilt das Wiener Baumschutzgesetz: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000294

Mehr Informationen zum Wiener Baumschutzgesetz

Auf welches Wissen stützt sich die Baumkontrolle und die Baumpflege?

Unsere Firma arbeitet auf Basis der ÖNORM L 1122 –

Baumkontrolle und Baumpflege und stützt sich auf aktuelle Erkenntnisse aus der Praxis und Theorie. 

Ich befürchte, dass mein Baum umfallen könnte. Was soll ich machen?

Stammfuss, Stamm und Krone können vom Boden aus kontrolliert werden. Negative Merkmale wie Einmorschungen/Fäulnis, Astbrüche, Totholz, Pilzfruchtkörper, Schiefwuchs, Verletzungen, etc.…können oft mit bloßem Auge erkannt werden und geben wichtige Hinweise zur aktuellen Baumsicherheit bzw. Baumvitalität. Mittels Abklopfen können wir z.B. Hohlräume hinter der Rinde erkennen. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie Ihren Baum von uns kostenlos begutachten. 

Können Äste aus meinem Baum ausbrechen?

Prinzipiell bricht Totholz bei Wind, Regen oder Schneefall zuerst aus dem Baum – der Baum reinigt sich selbst. Oftmals tragen Bäume auch schwere Früchte oder sind an sehr dünnen und langen Ästen stark belaubt, sodaß ebenso gesunde Äste aufgrund der Überlast bei Unwetter und Starkregen brechen können.

An einsamen Standorten, in privaten und nicht benützten Gärten oder Waldgebieten gehört dies zum natürlichen Vegetationsprozess. An frequentierten Standorten kann es aber zur Gefahr für Passanten oder parkenden Autos werden. 

Weisen Bäume also Totäste mit einer Stärke von über 3 cm Durchmesser auf, gelten diese als nicht mehr verkehrssicher. Der Eigentümer des Baumes ist verpflichtet diese Totäste entfernen zu lassen, um die Verkehrssicherheit des Baumes wiederherzustellen. 

Deshalb empfehlen wir die regelmäßige Pflege von Bäume an frequentierten Standorten.

Mein Baum wird zu groß und macht zu viel Schatten. Was soll ich machen?

Lt. Ö-NORM L 1122 dürfen gesunde Bäume um etwa 25% ihres Kronenvolumens eingekürzt werden. Dies führt in der Regel zu einem befriedigenden Resultat. Allerdings ist zu beachten, dass jeder Schnitt auch das Wachstum des Baumes anregt und eine neuerliche Reduktion in ca. 3-4 Jahren nötig sein wird. 

Die Alternative zum Rückschnitt ist die Entfernung des Baumes und das Pflanzen eines Ersatzbaumes. Hierbei sollte der neue Baum aufgrund der zu erwartenden Wuchshöhe und Breite standortgerecht ausgewählt werden. 

Wann können Bäume geschnitten werden?

Die meisten Baumarten können das ganze Jahr geschnitten werden.

Jedoch gibt es gewisse Regeln an die wir uns wenn möglich halten möchten und die wir auch unseren Kunden empfehlen:

Generell kann die Fällung eines Baumes und die Totholzpflege ganzjährig stattfinden. Das Einkürzen von Bäumen empfiehlt sich NICHT unter -5°C, während dem Laubaustrieb und wenn Vögel in den Bäumen nisten. Bei gewissen Baumarten wie z.B. Ahorn, Birke, Nussbaum und allgemein Obstbäumen ist aber der Schnittzeitpunkt entscheidend für die Wundheilung. Gerne beraten wir Sie individuell vor Ort. 

Mein Baum ist krank, was kann ich machen?

Schicken Sie uns Fotos des kranken Baumes, der Zweige und Blätter, oder der Schädlinge per E-mail.
Bei Verdacht auf Feuerbrand an Zier- oder Obstbäumen oder Borkenkäferbefall empfehlen wir umgehend Kontakt mit der Gemeinde oder dem Amtlichen Pflanzenschutzdienst Wien https://www.pflanzenschutzdienst.at/kontakte-bundeslaender/wien/ aufzunehmen.

Welchen Baum soll ich pflanzen?

Gerne beraten wir Sie telefonisch. Eine Beratung vor Ort ist von Vorteil, da wir speziell auf die Standortverhältnisse: Größe, Sonne, Schatten, Wasser etc. Bezug nehmen können. Eine Übersicht über mögliche Ersatzbäume finden Sie hier. 

Mein Nachbar hat einen Baum sehr nahe an die Grundstücksgrenze gepflanzt. Darf er das?

Die Pflanzabstände von Bäumen zur Grundstücksgrenze sind gesetzlich geregelt.

Mehr Informationen zu den Pflanzabständen finden Sie hier.

Wie stark darf ein Baum zurückschnitten oder eingekürzt werden?

Das maximale Ausmaß des Rückschnittes ist in der Ö-NORM L 1122 geregelt. Demnach dürfen gesunde Bäume um etwa 25% des Kronenvolumens eingekürzt werden.

Ist zur Herstellung der Verkehrssicherheit eines Baumes ein stärkeres Einkürzen nötig, so darf der Baumpfleger das hierfür nötige Ausmaß selbstständig bestimmen. Eine entsprechende Fotodokumentation wird von uns erstellt um bei Rückfragen der MA42 Auskunft geben zu können.

Das Einkürzen des Wipfels an Tannen und Fichten ist lt. Wiener Baumschutzgesetz NICHT zulässig! 

Müssen Bäume regelmässig geschnitten werden?

Bäume sollten regelmäßig kontrolliert werden, sofern sich diese in einem Bereich befinden wo Mensch, Tier oder Gegenständliches zu Schaden kommen könnte. 

Um die Verkehrssicherheit herzustellen wird in den folgenden Fällen die Baumpflege empfohlen:

  • an Bäumen mit Dürrholz, welches herunterfallen könnte.
  • wenn lebende Äste bei Schnee, Wind und bei Regen ausbrechen.
  • wenn die Form des Kronenwuchs spätere Astbrüche vermuten lassen.
  • wenn der Baum zu groß wird und z.B. angrenzende Bauwerke beschädigt (Fassadenfreischnitt, Lichtraumprofilschnitt an Straßen und Gehwegen).