Verkehrssicherheit: Wer trägt die Verantwortung für den Baum?

Im Zuge von Baum- und Gartenbesichtigungen werden wir immer wieder von unseren Kunden und Kundinnen gefragt, ob Bäume gepflegt oder zurückgeschnitten werden „müssen“. Mit Ausnahme von Obstbäumen ist ein Schnitt an Bäumen prinzipiell nicht notwendig. Ein Baumschnitt kann auch einen bereits beschädigten oder kaputten Baum nicht heilen. Für einen gesunden schönen Baum sind in erster Linie eine ausreichende Nährstoffversorgung und der richtige Standort bedeutsam. Ein Baumschnitt wird meist aus praktischen Gründen und zur Herstellung der Verkehrssicherheit durchgeführt. 

Verkehrssicherheit und Haftung

Zur Frage der Verkehrssicherheit und der Verantwortlichkeit gilt grundsätzlich: jeder Baum ist fixer Bestandteil des Grundstückes auf dem er stockt und gehört somit zum Eigentum des Grundstücks. Der Baum unterliegt daher dem Sachenrecht. Der Eigentümer des Grundstückes ist Eigentümer aller Bäume die auf seinem Grundstück wachsen und für deren Zustand verantwortlich. Ein „Muss“ zur Baumpflege gibt es natürlich nicht. Jeder Grundstücksbesitzer hat das Recht zu entscheiden, mit welchem Aufwand er die Garten- und Grundstückspflege betreibt. Jedoch steht er aber in der Pflicht, Bereiche in deren Besitz er sich befindet, soweit abzusichern, dass Mensch, Tier oder Gegenständliches nicht zu Schaden kommen.

Naturstandort versus Garten

Am Naturstandort – im Wald, auf der Wiese – altern Bäume meist im natürlichen Verlauf. Dazu gehört auch das Ausbilden und Abwerfen von Totholz, sowie natürliche Fäulnis- und Alterungsprozesse. In einem Privatgarten stellt sich die Situation etwas anders dar. Selbst wenn der Garten von den Besitzer*innen oder Bewohner*innen nur wenig genützt wird, so stellen oft zum Nachbar oder auf Verkehrsflächen überhängende Pflanzen eine Beeinträchtigung oder gar Gefahr dar und müssen in ihrem Wuchs reguliert werden. Gesetzliche Regelung findet der Überhangschnitt und der Lichtraumprofilschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern im ABGB. Der Baumbesitzer trägt eine Verkehrssicherungspflicht und Sorgfaltspflicht. 

Unsere Empfehlung

Wenn Sie also Grundstücksbesitzer oder Miteigentümer, oder dessen bevollmächtigte Vertretung sind, wenn Sie einen Garten oder ein Grundstück mieten und im Miet- oder Pachtvertrag es eine eindeutige Vereinbarung gibt, dass Sie für die Gartenpflege verantwortlich sind, so empfehlen wir Ihnen die Bäume – die in Ihrer Verantwortung liegen – regelmäßig von einem Baumsachverständigen kontrollieren und empfohlene Maßnahmen zur Baumpflege durchführen zu lassen.

Wenn Sie selber zur Einschätzung kommen, dass beispielsweise ein Baum vermehrt Dürrholz in der Krone zeigt und dieses regelmäßig abwirft, oder wenn der Baum zu groß wird und z.B. dadurch angrenzende Bauwerke oder Personen zu Schaden kommen könnten, so wenden Sie sich an einen Baumsachverständigen und lassen Sie die Situation von einer Fachfrau oder einem Fachmann kontrollieren. 

Ein Restrisiko bleibt

Zu guter Letzt kann es aber auch höhere Gewalt sein, die unvorhersehbar und unabwendbar eintritt. Ast- und Kronenbrüche oder Entwurzelung bei Sturm, Erdbeben, etc. kann auch durch Kontrolle, Vorsicht und Sorgfalt nicht vermieden werden. 

Bitte beachten Sie auch, eine Beurteilung zur Baumvitalität durch den Baumsachverständigen ist eine Momentaufnahme. Wir empfehlen fachkundige Maßnahmen. Dennoch handelt es sich bei einem Baum um eine Pflanze die wechselnden Umständen ausgesetzt ist, welche maßgeblich die Stand- und Bruchsicherheit beeinflussen können. 

Quellen

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